Garantiebestimmungen

WPC Haus Garantiebestimmungen

Wir stehen für die Qualität unserer Produkte und gewähren Ihnen umfangreiche Garantieleistungen gemäß den folgenden Bedingungen:  

Garantiefristen ab Kaufdatum: 

25 Jahre Garantie auf alle WPC-Profile und WPC-Paneele. 

5 Jahre Garantie auf die Konstruktion und Verarbeitungsqualität, sowie sämtliches Zubehör wie Schrauben, Dachmaterial, Fenster und Türen. 

Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Wir gewährleisten, dass die genannten Teile, die nachweislich aufgrund fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder erheblich in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt sind, von dieser Garantie umfasst werden. 

Garantieumfang: 

  • Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. 

  • Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind nicht im Garantieanspruch enthalten. 

  • Garantieansprüche können nur in Verbindung mit dem Originallieferschein und der Originalrechnung geltend gemacht werden.  

  • Eine Ersatzlieferung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit. 

Von der Garantie ausgeschlossen sind: 

  • Unsachgemäße Fundamenterstellung, fehlende Verankerung oder fehlerhafte Gründung 

  • Nicht-Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu anderen Bauwerken oder Bewuchs 

  • Transportschäden, die durch die Logistik entstanden sind (diese müssen unmittelbar auf dem Lieferschein vermerkt werden) 

  • Unsachgemäße Behandlung während und nach der Montage 

  • Selbstverschuldete Kratzer und Wartungsfehler 

  • Materialveränderungen durch UV-Strahlung, wie Ausbleichung oder Fleckenbildung 

  • Schäden durch Umweltbedingungen, wie Luftverschmutzung, Schimmel oder Mehltau 

  • Normale Verwitterung durch Sonneneinstrahlung und Wettereinflüsse 

  • Einsatz aggressiver oder scheuernder Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel oder sonstiger chemischer Stoffe 

  • Verschleißteile, z. B. Zylinderschlösser  

  • Bauseitige Veränderungen am Haus 

  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus resultierende Mängel 

  • Schäden durch extreme Wetterbedingungen, wie Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen 

  • Gewerbliche Nutzung oder Weiterverkauf nach Demontage

  • Schäden durch extreme Wetterbedingungen, wie Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen 

  • Gewerbliche Nutzung des Produkts

  • Weiterverkauf oder Wiederaufbau durch einen anderen Besitzer nach Demontage.

Anmeldung eines Garantiefalls:
Jede Beanstandung muss schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung oder des Lieferscheins erfolgen, die als Garantieurkunde gilt.
Bitte senden Sie Ihre Reklamation oder Beanstandung mit Bildern an unseren Kundenservice unter service@linholm.de.

Nach Eingang der Anzeige kann es bis zu vier Wochen dauern, bis der Garantiefall geprüft wurde. Während der Bearbeitung Ihres Anliegens kann es erforderlich sein, dass eine von uns beauftragte Fachperson das beanstandete Produkt vor Ort besichtigt, um die Berechtigung des Anspruchs zu überprüfen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen. 

Garantieabwicklung:
Wird ein Garantiefall anerkannt, entscheiden wir, ob das fehlerhafte Produkt repariert oder durch gleichwertiges Ersatzmaterial ersetzt wird. Bitte beachten Sie, dass ausgewechselte Teile vom Kunden selbst entsorgt werden müssen. Verjährung des Garantieanspruchs: Bitte beachten Sie, dass die Garantiefrist durch einen Garantiefall nicht verlängert wird. Garantieansprüche verjähren sechs Monate nach schriftlicher Beanstandung durch den Kunden, jedoch frühestens mit Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist.